Impressum

RT Immobilien GmbH 
Johann-Möller-Str. 2a
25980 Sylt, Ortsteil Westerland

Tel.: +49 4651 24344
Fax: +49 4651 6508
E-Mail: info@rt-immobilien-sylt.de        

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Hanjo-Wulf Paeske und Sabine Storck
Steuernummer: 21/15/291/14717
Registernummer: HRB 785, Registergericht: Amtsgericht Niebüll

Berufsaufsichtsbehörde: IHK Schleswig-Holstein

Genehmigung gemäß § 34 c GewO.

Bergstr. 2, 24103 Kiel


Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


Unsere Geschäftsbedingungen

Mit dieser Aufgabe bieten wir, die Firma RT Immobilien GmbH, Ihnen das bezeichnete Objekt und zugleich unsere Dienste als Makler an. Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind und das Objekt im Augenblick des Zugangs dieser Offerte noch verfügbar ist. Der Inhalt ist vertraulich. Sie dürfen daher weder das Angebot noch Einzelheiten daraus Dritten ohne unsere Einwilligung weitergeben. 

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z. B. wenn Sie sich mit uns, oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

Die im Exposé angegebene Courtage zahlen Sie nur, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken. Sie sind damit einverstanden, dass wir auch für Ihren Vertragspartner tätig sind. Alle Ankaufsnebenkosten wie, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten, sowie die im Exposé angegebene Maklercourtage trägt der Käufer. 

 

Nur für Verbraucher gilt bei Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser:


  • Zusätzlich zu den Ankaufsnebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten, ist vom Käufer, der als Verbraucher handelt, und vom Verkäufer die im Exposé angegebene Provision vom notariell beurkundeten Kaufpreis zu zahlen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die Firma RT Immobilien GmbH auch die Interessen des Verkäufers vertritt. Der Käufer bestätigt, dass er einen Maklervertrag erteilen wird, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat. Dieser Vertrag bedarf der Textform. Einer Bestätigung des Käufers bedarf es nicht, sofern er der Firma RT Immobilien GmbH einen Maklerauftrag erteilt hat.

  • Hat der Makler nur mit einer Kaufvertragspartei einen Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus abgeschlossen, so kann die andere Partei nur zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet werden, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der übernommene Anteil des Maklerlohns der anderen Partei ist erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, den Nachweis der Zahlung des Maklerlohns an die Firma RT Immobilien GmbH erbracht hat.


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